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Der passende Energieausweis für Verkauf oder Vermietung.

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen. Die folgenden Fragen klären den Ablauf – eine individuelle Rechtsprüfung Ihres konkreten Falls ersetzt das nicht.

Energieausweis anfragen
Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes ist spätestens bei der Besichtigung ein gültiger Energieausweis vorzulegen.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wertet den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre aus, der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes selbst.

Wovon hängt die Auswahl des passenden Typs ab?

Unter anderem von Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, vorliegenden Bauunterlagen und – je nach Gebäude – auch von gesetzlichen Vorgaben. Diese Prüfung steht am Anfang jeder Beauftragung.

Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind Baujahr, Wohn- bzw. Nutzfläche, vorhandene Baupläne sowie Angaben zu bisherigen Modernisierungen. Für den Verbrauchsausweis zusätzlich die Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden.

Wie läuft die Erstellung ab?

Nach Klärung des passenden Ausweistyps werden die Gebäudedaten aufgenommen und plausibilisiert. Anschließend wird der Ausweis erstellt und das Ergebnis persönlich erläutert.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Gilt das auch für Nichtwohngebäude?

Ja, Energieausweise werden für Wohn- und Nichtwohngebäude erstellt.