Ihr Vorhaben · Neubau planen

Energetische Planung und Nachweise für Ihren Neubau.

Wärmeschutz, Wärmebrücken, Heizlast und – bei Bedarf – eine Lebenszyklusanalyse: frühzeitig in die Planung eingebunden, statt nachträglich nachgereicht.

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Welche energetischen Anforderungen gelten für einen Neubau?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt Anforderungen an Wärmeschutz und Energiebedarf. Welche konkreten Werte einzuhalten sind, hängt vom jeweiligen Gebäude und Nutzungstyp ab.

Welche Unterlagen werden von Bauherren oder Planern benötigt?

In der Regel Baupläne, Bauteilaufbauten und Angaben zur geplanten Anlagentechnik. Der genaue Umfang wird zu Beginn gemeinsam abgestimmt.

Welche Wärmeschutz- und GEG-Berechnungen sind erforderlich?

Je nach Projekt unter anderem Wärmeschutzberechnung, Referenzgebäudeverfahren, Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust.

Welche Rolle spielen Wärmebrücken?

Wärmebrücken beeinflussen den Energiebedarf und werden im Rahmen der GEG-Nachweise mitberechnet oder gesondert nachgewiesen.

Wird auch eine Heizlastberechnung angeboten?

Ja, für Wohngebäude als eigenständige Leistung – Grundlage für die Planung und Dimensionierung der Heizungsanlage.

Was ist eine LCA, und wann wird sie benötigt?

Die Lebenszyklusanalyse betrachtet die Umweltwirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus, nicht nur den späteren Energieverbrauch. Aktuell wird sie ausschließlich für KfW-geförderte Neubauvorhaben erstellt.

Wie erfolgt die Abstimmung mit weiteren Planungsbeteiligten?

Berechnungen und Nachweise werden mit Architekt, Fachplanern oder Bauunternehmen abgestimmt, damit Ergebnisse direkt in die weitere Planung einfließen können.

Welche Ergebnisse erhält der Auftraggeber?

Die jeweiligen Berechnungen und Nachweise im vereinbarten Projektumfang, verständlich erläutert und in einem für Genehmigung und weitere Planung verwendbaren Format.